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Atelierzuschuss
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gewährt zur Förderung junger Bildender Künstler aus Baden-Württemberg Zuschüsse zur Ateliermiete. Sie sind als Starthilfe für junge, förderungswürdige Bildende Künstler gedacht.
Der Zuschuss richtet sich nach den Mietkosten und ist abhängig von der Anzahl der Antragsteller sowie der vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zugewiesenen Mittel
Antragsberechtigt sind alle Graduierte unter 35 Jahren, deren Atelier sich in Baden-Württemberg befindet
Antragsberechtigt sind alle Graduierte unter 35 Jahren, deren Atelier sich in Baden-Württemberg befindet.
Die Vergabekriterien für die Atelierzuschüsse werden von den Gremien der Hochschule aktuell überarbeitet.
Das neue Antragsformular und das Informationsblatt werden Mitte Mai auf der Webseite der Hochschule veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist wird dieses Jahr auf den 15.06.2021 verschoben.
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International Office und Stipendienstelle
- Name
- Elke Eisold-Le Comte
- Telefon
- 0721 926 5236
- stipendien@kunstakademie-karlsruhe.de
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 10:00 – 12:00