Erklärung zur Barrierefreiheit
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe (AdBK Karlsruhe) ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt der AdBK Karlsruhe, der unter dem Einstiegslink www.kunstakademie-karlsruhe.de aufrufbar ist.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen (www.kunstakademie.karlsruhe.de)
Methodik der Prüfung: BITV-Selbstbewertung (Prüfverfahren Stand Februar 2021)
Bewertung nach BITV/WCAG: Von den 60 Prüfschritten sind auf den vier Testseiten der Webseite im Schnitt 37 Prüfschritte erfüllt oder eher erfüllt. Durchschnittlich 17 Prüfschritte waren nicht anwendbar.
Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten / Ausnahmen. sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Es besteht vor allem in folgenden Teilbereichen noch Optimierungsbedarf:
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
- Angemessener Einsatz von Strukturelementen
- Barrierefreiheit von Dokumenten
- Auszeichnung anderssprachiger Wörter/Abschnitte
- Alternative Bereitstellung von in Audio-Dateien oder Videos übermittelten Informationen
Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung (nach § 10 Absatz 2 L-BGG) konnte Obengenanntes noch nicht umgesetzt werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.03.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.02.2021 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Die AdBK Karlsruhe arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Webseite auf Barrieren stoßen oder weitere Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich an den Bereich Presse und Kommunikation der AdBK Karlsruhe wenden.
Susanne Schiller-Winkel M.A.
presse@kunstakademie-karlsruhe.de
Telefon: +49 (0)721 926 5237
Durchsetzungsverfahren
Falls die AdBK Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in §14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Telefon:+49 (0) 711 279 3358
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Telefon: +49 (0) 711 279 3360
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 279 3366
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragte(n) der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerecht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Kontakt
Hochschulkommunikation/ Assistenz des Rektors
- Name
- Dr. Susanne Schiller-Winkel
- Telefon
- 0721-926-5237
- Fax
- 0721-926-5238
- presse@kunstakademie-karlsruhe.de
- Information
- Nicolaz Groll, Diplomdesigner
- Telefon
- 0721 926-5238
- nicolaz.groll@kunstakademie-karlsruhe.de