Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung

Bewerbungsvoraussetzung für ein Studium an der Kunstakademie Karlsruhe ist der Nachweis der Allgemeinen oder einer zulässigen Fachgebundenen Hochschulreife. Ist das entsprechende Zeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ausgehändigt, muss ein aktueller Nachweis der Schule (letztes Halbjahreszeunis) im Bewerbungsportal hochgeladen werden. Eine Zulassung im Aufnahmeverfahren gilt in diesem Fall vorbehaltlich der späteren Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (bis spätestens 31.08.2024).

Mit einer zusätzlich absolvierten Aufbauprüfung (Deltaprüfung) kann die Zulassung zu einem Bachelorlehramtsstudiengang auch mit einer nicht zugelassenen Fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife erfolgen.

Eine Zulassung zu dem Studiengang Freie Kunst ist auch ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich, wenn eine besondere künstlerische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung (Begabtenprüfung) nachgewiesen wird.

 

Für nicht in Deutschland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen gilt

  • Deutsche mit internationalen Bildungsnachweisen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, müssen eine Bescheinigung über die Feststellung der Gleichwertigkeit der Vorbildung mit Angabe der Durchschnittsnote und des Datums des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung vorlegen. Die Zeugnisanerkennungsstelle hierfür ist das Regierungspräsidium Stuttgart.
  • Internationale Bewerber*innen, die eine internationale Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen vor Einreichung ihrer Bewerbung die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses bei der Kunstakademie Stuttgart bestätigen lassen.

 

Der nachträgliche Weg zur Allgemeinen Hochschulreife – Delta Prüfung

Es besteht für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder Fachgebundener Hochschulreife die Möglichkeit, ein Studium in einer Fachrichtung oder an einer Hochschulart aufzunehmen, für das die schulische Zugangsberechtigung den Weg bislang nicht zuließ. Der Zugang zu Bachelorstudiengängen an Universitäten wie auch an der Kunstakademie Karlsruhe ist über eine Aufbauprüfung - die sogenannte Delta-Prüfung -  möglich. Dies gilt für den Studiengang Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst an der Akademie. Nähere Informationen erhalten Sie hier. Für das zweite Hauptfach wenden Sie sich bitte an die jeweilige Universität, für Intermediales Gestalten (IMG) an das Prüfungsamt der Akademie.

 

Dokumente