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Studiengebühren

Mit dem Studiengebührenabschaffungsgesetz vom 21.12.2011 wurden die allgemeinen Studiengebühren zum Ende des WS 2011/2012 abgeschafft.

Für Meisterschüler und den Aufbaustudiengang werden Studiengebühren in Höhe von 120 € erhoben.

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und anderer Gesetze“ vom 3.Mai 2017 hat die Landesregierung zum Wintersemester 2017/18 die Einführung von Studiengebühren für internationale Studierende (aus dem Nicht-EU-Ausland) sowie für Studierende in einem Zweitstudium beschlossen.
Gebühr für Zweitstudium: 650 Euro pro Semester
Gebühr für internationale Studierende: 1.500 Euro pro Semester

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