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Die Preisträger 2022 mit ihren Förderinnen und Förderern.

Deutschlandstipendium

Deutschlandstipendien werden im Rahmen eines Förderprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BmBF) vergeben. Das Stipendium unterstützt Studierende der Hochschule unabhängig von Nationalität, Alter, Semesterzahl oder Studiengang mit 300 Euro pro Monat; jeweils zur Hälfte finanziert vom Bund und einem Förderer (Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen etc.). Es ist wieder gelungen 5 Stipendien einzuwerben.

Unsere Förderer sind:

RIEMSCHNEIDER-STIFTUNG

SPARKASSE KARLSRUHE

EHEPAAR FRÖHNER

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Aktuelle Ausschreibung

Die Stipendien werden in der Vergaberunde im Sommersemester 2023 für ein Jahr vergeben. Bei guten Leistungen kann die Förderung innerhalb der Regelstudienzeit fortgesetzt werden, falls weiterhin Fördermittel zur Verfügung stehen und die Förderbedingungen erfüllt sind.

Die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Neben den bisher erbrachten Leistungen und dem bisherigen persönlichen Werdegang werden auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt werden, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Bewerbung auf das Deutschlandstipendium an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe (ABK KA):

  • Auf ein Deutschlandstipendium bewerben können sich Studierende, die an der ABK KA immatrikuliert sind sowie alle Studienbewerberinnen und -bewerber, die sich an der AKA auf einen Studiengang beworben haben (diese erhalten ein Stipendium jedoch nur dann, wenn sie eine Zulassung erhalten und ihr Studium an der ABK KA auch beginnen).
  • Eine Förderung von Doktoranden ist nicht möglich.
  • Das Stipendium in Höhe von 300 Euro wird monatlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt. Die Förderperiode beginnt jeweils am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres.
  • Das Stipendium ist einkommensunabhängig und lässt sich z.T. mit anderen Fördermitteln kombinieren. BAföG wird nicht auf das Deutschlandstipendium angerechnet.
  • Eine Förderung durch das Deutschlandstipendium ist nicht möglich, wenn die oder der Studierende eine weitere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung, z.B. ein Stipendium eines Begabtenförderwerks, erhält. Dies gilt nicht, wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet.

Neben den Leistungen in Schule und Studium wird bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums auch auf herausragendes außerschulisches bzw. außeruniversitäres Engagement geachtet. Auch besondere familiäre Umstände wie z.B. ein nicht-akademisches Elternhaus (Studienpioniere) oder ein Migrations- oder Fluchthintergrund werden berücksichtigt.

Bitte nehmen Sie in Ihrem Motivationsschreiben auf diese Punkte explizit Bezug.

Gutachten oder Empfehlungsschreiben von Professorinnen und Professoren sind für die Bewerbung nicht erforderlich.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, Rechtsmittel sind ausgeschlossen.

Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium unter www.deutschlandstipendium.de

Merkblatt Deutschlandstipendium

Wie kann man sich bewerben?

Die Bewerbung für ein Deutschlandstipendium an der AKA erfolgt über das Bewerbungsportal

Die Bewerbung muss über den beigefügten Link erfolgen.

https://bewerbermanagement.net/jobposting/605f5f9300414c9c28cbda85f430c9ce1af181972

Wann kann man sich bewerben?

Bewerbungen auf ein Deutschlandstipendium sind ab sofort bis zum 31. März 2023 (23.59 Uhr) möglich.

Kontakt