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Schulpraxissemester im Ausland

Erfahrungen im Ausland sind für Lehramtsstudierende aller Fachrichtungen wertvoll, besonders natürlich für Studierende des Zweitfachs moderner Fremdsprachen. Die Internetpräsenz des Pädagogischen Auslandsdienstes versammelt alle übergreifenden Möglichkeiten von pädagogischen Auslandsaufenthalten in und nach dem Lehramtsstudium.

Das Praxissemester des Masterstudiengangs Künstlerisches Lehramt (Modul MA 08) dient der Berufsvorbereitung und bietet im Rahmen des Studiums die Möglichkeit zur praktischen Berufsorientierung. Es ermöglicht ein fundiertes Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung und dient der Qualifizierung für die Schulpraxis.

Für ein Schulpraxissemester im Ausland finden sich auf der Seite des Regierungspräsidiums ausführliche Informationen. Dort können Sie die in Frage kommenden Schulen der Liste Deutscher Schulen im Ausland entnehmen.
Weitere Informationen zu einem Schulpraxissemester im Ausland finden Sie in den Hinweisen zu einem Aufenthalt als Assistand Teacher sowie den Hinweisen zu einem Auslandspraktikum an einer Deutschen Schule im Ausland.

Im Voraus oder im Nachhinein ist der Besuch der pädagogischen und fachdidaktischen Begleitveranstaltungen des zuständigen Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräftezum Praxissemester dringend zu empfehlen, da deren Inhalt im Vorbereitungsdienst vorausgesetzt wird. Für diese Begleitveranstaltungen an einem Staatlichen Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräftemelden Sie sich bitte außerhalb des Online-Anmeldeverfahrens, aber innerhalb der regulären Anmeldefrist (jeweils vom ersten Schultag nach den Osterferien bis zum 15.05.) an einem Seminar Ihrer Wahl an. Die Liste aller Seminarstandorte finden sich hier und auf der Seite der Seminare für Ausbildung Fortbildung von Lehrkräften.

Anrechungen von bereits abgeleisteten Auslandsaufenthalten

Aufenthalte im Ausland (Fremdsprachenassistentenprogramm des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) oder vergleichbare Angebote) müssen, um als Ersatz für das SPS gewertet werden zu können, folgende Merkmale aufweisen: mindestens 6 Monate am Stück, 10 Assistenzstunden pro Woche, Sekundarstufe. Für Aufenthalte an einer deutschen Schule im Ausland (vgl. Liste zugelassener Schulen) gilt: mindestens 8 Wochen am Stück, 10 Assistenzstunden pro Woche, Sekundarstufe. Der entsprechende Aufenthalt muss durch eine formlose schriftliche Bescheinigung der ausländischen Schule bzw. des PAD bestätigt und von den Studierenden durch eine entsprechend strukturierte Ausarbeitung des Praktikums im Rahmen des studienbegleitenden Portfolios dokumentiert werden. Die letzten vier Wochen des SPS müssen nach Absolvieren des Praktikums im Ausland an einer baden-württembergischen Schule absolviert werden. Der Besuch der kompletten Begleitveranstaltung eines Seminars ist verpflichtend.

Es wird empfohlen, den Auslandsaufenthalt in die Zeit von Januar bis August zu legen und anschließend von September bis Dezember die Begleitveranstaltungen am Seminar zusammen mit den letzten vier Wochen Schulpraxis an einer Schule in Baden-Württemberg zu absolvieren. Das Absolvieren des Auslandspraktikums an einer deutschen Schule im Ausland bzw. der Aufenthalt im Rahmen eines Fremdsprachenassistentenprogramms ist auch im späten Bachelorstudium (ab Semester 7) möglich. Die Begleitveranstaltungen und das 4-wöchige Praktikum an einer Schule in Baden-Württemberg sind jedoch im Masterstudium zu absolvieren. Die Anerkennung des Auslandsaufenthalts erfolgt durch die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamtes, Außenstelle Stuttgart. Die Bescheinigung über die Anerkennung der Auslandspraxis ist von den Studierenden zusammen mit der Dokumentation im Verlauf der vierwöchigen Schulpraxis der Praktikumsschule in Baden-Württemberg vorzulegen.

Bei weiteren Fragen zum Schulpraxissemester wenden Sie sich an lennart.krauss@kunstakademie-karlsruhe.de