
Studienzeitverlängerung
Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit und der Prüfungsfristen aufgrund von Corona
Um besondere Härten beim Studieren unter Corona-Bedingungen abzumildern, hat der Gesetzgeber die individuelle Regelstudienzeit sowie die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen verlängert.
Die Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit gemäß § 29 Abs. 3 a LHG i. V. m. § 1 RegelstudienzeitverlängerungsVO ist insbesondere für BAföG-Geförderte entscheidend, da damit zugleich die Förderungshöchstdauer für BAföG erhöht wird. Sie kann auch für die Gewährung von Stipendien von Relevanz sein.
Nach obigen Rechtsvorschriften erhalten Studierende, die im SS 2020, WS 2020/21 und /oder SS 2021 oder im WS 2021/22 in einem Studiengang an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe eingeschrieben sind oder waren, für jedes dieser Semester, eine um diese Anzahl an Semestern verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Diese Erhöhung erfolgt automatisch.
Eine Verlängerung der Prüfungsfristen gemäß § 32 Abs. 5a LHG erhalten diejenigen Studierenden, die im SS 2020, WS 2020/21, im SS 2021 oder im WS 2021/22 in einem Studiengang eingeschrieben sind oder waren und in diesem Studiengang die nach der Prüfungsordnung und Studienordnung erforderlichen fachsemestergebundenen Leistungen nicht innerhalb der nach diesen Vorschriften vorgesehenen Fristen erbringen können. Für Studierende verlängern sich die Prüfungsfristen in diesem Fall für jedes der oben genannten Semester, in denen sie eingeschrieben sind oder waren, jeweils um ein Semester, insgesamt um höchstens drei Semester.
Damit Sie eine Verlängerung der Prüfungsfristen in Anspruch nehmen können, senden Sie bitte eine formlose E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung im Prüfungsamt (Tanja.Straetemans@kunstakademie-karlsruhe.de).
Bitte beachten Sie, dass trotz einer Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit, Studierende nach Ihrer Abschlussprüfung gemäß § 30 Abs. 1 der Satzung über die Immatrikulation, Immatrikulation, Rückmeldung, Exmatrikulation, Gasthörerinnen/Gasthörer und Beurlaubung von Amts wegen zu exmatrikulieren sind. Deshalb berechtigt eine Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit nicht automatisch zur Verlängerung Ihres Studiums, sondern eine Verschiebung von Prüfungen ist in den meisten Fällen ebenfalls notwendig.
Für Rückfragen können Sie sich gerne an das Prüfungsamt wenden.
Für eine Verlängerung der Prüfungsfristen melden Sie sich bitte spätestens innerhalb der für Sie maßgeblichen Fristen für einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
Contact
Studierendenservice / Prüfungsangelegenheiten
- Name
- Danilo Postumo (Leiter Studierendenservice)
- Phone
- 0721-926 5222
- danilo.postumo@kunstakademie-karlsruhe.de
- Name
- Tanja Straetemans
- Phone
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- tanja.straetemans@kunstakademie-karlsruhe.de
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