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Studiengebühren

Seit dem Wintersemester 2017/18 haben Internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, auf der Grundlage des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) einen Eigenbeitrag von 1.500 Euro pro Semester zu leisten.

Antrag auf Stundung, Erlass oder Rückerstattung der Studiengebühren internationaler Studierender

Auskunftsformular internationale Studierende

Für das Zweitstudium werden 650 Euro je Semester erhoben. Ausnahmeregelungen sichern die soziale Verträglichkeit und den internationalen wissenschaftlichen Austausch an den Hochschulen im Land.

Antrag auf Stundung, Erlass oder Rückerstattung der Studiengebühren für ein Zweitstudium

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