
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Personen mit einem ersten Hochschulabschluss können als wissenschaftliche Hilfskraft eingestellt werden. Als studentische Hilfskraft kann eingestellt werden, wer an einer Hochschule in einem Studiengang immatrikuliert ist; das Beschäftigungsverhältnis ist spätestens mit der Exmatrikulation aufzulösen. Hilfskräfte (SHK/WHK) unterstützen das hauptberufliche akademische Personal in Forschung, Lehre und bei künstlerischen Entwicklungsvorhaben.
Informationsblatt zur Beschäftigung Studentischer (SHK) und Wissenschaftlicher Hilfskräfte (WHK)
Informationsblatt für Tutorinnen und Tutoren
Formular Stundenaufzeichnung SHK/WHK
Formular Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse
Formular Erklärung zur Auszahlung der Bezüge
Formular Erklärung zur Sozialversicherung
Formular Antrag auf Befreiung von der Renten-Versicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte
Contact
Personalstelle
- Name
- Kirsten Ströbel (Sachgebietsleiterin, Professor*innen, Berufungsverfahren, Arbeits- und Tarifrecht)
- Phone
- 0721-926-5215
- Fax
- 0721-926-5367
- kirsten.stroebel@kunstakademie-karlsruhe.de
- Name
- Sabrina Stöckl (Sachgebietsleiterin Tarifbeschäftigte, Dienstreisen, Nebentätigkeiten, Lehrbeauftragte,Fortbildungen)
- Phone
- 0721 / 926-5226
- sabrina.stoeckl@kunstakademie-karlsruhe.de
- Name
- Nancy Bejic-Pittman (Hiwis, Modelle, Personaldaten)
- Phone
- 0721 / 926-5229
- nancy.bejic-pittman@kunstakademie-karlsruhe.de