- Date
- 2022/01/11
Achte Corona-VO vom 12.1.2022
Für den Studienbetrieb an der Kunstakademie Karlsruhe ausschlaggebend ist vor allem die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske in den Gebäuden. Auch muss sich wieder an die Höchstanzahl von Studierenden in den Ateliers gehalten werden. Diese beiden Punkte finden auch in der aktualisierten Hygieneordnung der Akademie Niederschlag.