Menu Homepage Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe
Date
2022/01/11

Achte Corona-VO vom 12.1.2022

Für den Studienbetrieb an der Kunstakademie Karlsruhe ausschlaggebend ist vor allem die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske in den Gebäuden. Auch muss sich wieder an die Höchstanzahl von Studierenden in den Ateliers gehalten werden. Diese beiden Punkte finden auch in der aktualisierten Hygieneordnung der Akademie Niederschlag.

Achte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 11. Januar 2022, gültig ab 12.1.2022

Konsolidierte Fassung

Regeln auf einen Blick

Änderungen im Studienbetrieb ab 12.1.2022