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Auswahlprozess

Das Bewerbungsverfahren für die grundständigen Studiengänge gliedert sich in:

  1. eine Vorauswahl
  2. eine künstlerisch-praktische Prüfung (Klausur)
  3. eine mündliche Prüfung
  4. zusätzlich bei der Aufbauprüfung (Deltaprüfung) eine weitere mündliche Prüfung
  5. zusätzlich bei der Begabtenprüfung – eine Prüfung der Allgemeinbildung

Die Durchführung der Eignungs-/Begabten- und Aufbauprüfung sowie der Eignungsprüfung für den Teilstudiengang Intermediales Gestalten obliegt den Zulassungskommissionen.

Vorauswahl

In der Vorauswahl wird über die Zulassung zur künstlerisch-praktischen Prüfung und zur mündlichen Prüfung entschieden.

Künstlerisch-praktische Prüfung

Die künstlerisch-praktische Prüfung besteht aus einer in Klausur zu fertigenden mindestens fünfstündigen bildnerisch-praktischen Arbeit vor Ort unter Berücksichtigung der gewählten Fachrichtung.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung wird in einem Prüfungsgespräch über künstlerisch-fachliche Fragen durchgeführt. Ausgangspunkt sind die eingereichten Arbeitsproben, das Motivationsschreiben und das Ergebnis der künstlerisch-praktischen Prüfung. Das Gespräch dauert etwa 15 Minuten für jede Bewerber*in.

Aufbauprüfung (Deltaprüfung)

In der Aufbauprüfung (Deltaprüfung) wird festgestellt, ob die Bewerber*in auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Vorkenntnisse, ihrer geistigen Fähigkeiten und Motivation für das Studium in dem gewählten Studiengang geeignet ist.

Begabtenprüfung

In der Begabtenprüfung ist eine hervorragende künstlerische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachzuweisen.

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