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Chancengleichheit

Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes an der Kunstakademie und unterstützt die Akademieleitung bei dessen Umsetzung. In folgenden Fällen ist eine Beteiligung der Chancengleichheitsbeauftragten vorgesehen:

  • bei Stellenausschreibungen,
  • Teilnahme an Personalauswahlgesprächen
  • Einstellung und Beförderung in Bereichen mit Unterrepräsentanz
  • Planung und Gestaltung von Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiterinnen
  • Gremienbesetzung
  • Ablehnung eines Antrags auf familiengerechte Arbeitszeit (auch männlicher Kollegen)
  • Ablehnung eines Antrags auf Teilzeit

Alle Aufgaben, Rechte und Pflichten werden in der Handreichung des Kultusministeriums versammelt. Die Chancengleichsheitsbeauftragte

  • berät und informiert über die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Frauen und Männer)
  • trägt Sorge für die Beseitigung bestehender Benachteiligungen, die sich aus dem Anliegen des Chancengleichheitsgesetzes ergeben
  • informiert über und entwickelt Wege zur beruflichen Förderung von Frauen
  • fördert eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen von Unterrepräsentanz unter Wahrung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung

Weitere Informationen finden sich in der Beratungsbroschüre der Akademie.

Kontakt:
Katalin Várallyai
0721-926-5227
chancengleichheit@kunstakademie-karlsruhe.de