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Gleichstellungsplan

Paragraph 4 des Landeshochschulgesetz schreibt den gesetzlichen Auftrag der Hochschulen fest, die Chancengleichheit von Frauen und Männern durchzusetzen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Auf dieser Grundlage hat die Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe einen Gleichstellungsplan entwickelt, der sich gleichermaßen an den Bedürfnissen und Problemen der Studierenden, der akademischen und nicht-akademischen Mitarbeiter*innen sowie der Professor*innen und Professoren orientiert.

Darin sind die grundlegenden gleichstellungspolitischen Ziele der Hochschule und die daran ausgerichteten gleichstellungsfördernden Maßnahmen konkretisiert.

Ausgangspunkt der Maßnahmenplanung ist der Anteil von Frauen und Männern auf den einzelnen Ebenen und in den verschiedenen Bereichen der Hochschule. Ziel ist unter anderem eine ausgewogene Verteilung von Frauen und Männern auf allen Ebenen und in allen Bereichen.

Gleichstellungsplan 2017-2021